Gemäß Bundesdatenschutzgesetz vernichten wir für Sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Ihre Akten. Sicher, zuverlässig und selbstverständlich nur von autorisierten Mitarbeitern. Die Vernichtung kompletter Aktenkartons erfolgt dabei ausschließlich nach Ihren Angaben – auf Basis einer detaillierten, von Ihnen zuvor frei gegebenen Vernichtungsliste. Eine Bestätigung an Sie dokumentiert jede beauftragte Aktenvernichtung.